Jetzt gewinnen: 5er-Block Reitstunden am Schörhof mit unserer Reitlehrerin Sonja!

Gewinnspiel

Macht mit beim Schörhof Maibaum-Kraxeln – Klettert den Fragenbaum bis zur Gewinnfrage hinauf und gewinnt einen 5er-Block-Reitgutschein!

 

Der 5er-Block-Reitgutschein umfasst wahlweise 5 Einzel-/Longen- oder Gruppenstunden mit unserer Reitlehrerin Sonja im Wert von 110 Euro, die ihr ab dem 4. Mai 2020, wenn unser Reitbetrieb wieder geöffnet sein wird, einlösen könnt. Teilnahmeschluss ist Sonntag, der 3. Mai um 24:00 Uhr. Den Gewinner oder die Gewinnerin geben wir im Laufe der kommenden Woche auf unserer Facebook-Seite bekannt.

 

Teilnahmebedingungen für das Facebook-Gewinnspiel

Ausrichter des Gewinnspiels ist das Wellnesshotel Gasthof Schörhof mit Sitz in 5760 Saalfelden am Steinernen Meer, Marzon 10 im Salzburger Land / Österreich (in der Folge auch: Schörhof oder Hotel Schörhof). Mit Ihrer Teilnahme erklären Sie sich mit den folgenden Teilnahmebedingungen einverstanden.

Das können Sie gewinnen

Sie haben durch Ihre Teilnahme die Möglichkeit, einen Gutschein für die bei Facebook beschriebene Dienstleistung bzw. das dort beschriebene Produkt zu gewinnen. Bei Gewinnen von Arrangements: Falls Sie die Option eines alternativen Reisezeitraumes wählen, liegt dieser im Ermessen des Hotels Schörhof, weshalb stark frequentierte Saisonzeiten in der Regel ausgeschlossen werden.

So können Sie gewinnen

Sie nehmen teil, indem Sie Fan des Schörhofs auf Facebook werden und das Posting zum Gewinnspiel liken und kommentieren. Es steht Ihnen völlig frei, wie Sie Ihren Kommentar inhaltlich verfassen. Unser Gewinnspiel-Posting liefert dazu nur Anregungen, eine korrekte Teilnahme am Gewinnspiel garantiert aber jeder Kommentar, unabhängig von dessen Inhalt.

Wer ist zur Teilnahme berechtigt?

Die Teilnahme ist jeder natürlichen Person ab einem Mindestalter von 14 Jahren erlaubt und kostenlos. Teilnehmer unter 18 Jahren benötigen das Einverständnis der Erziehungsberechtigten, welches von uns vorausgesetzt wird. Automatisierte Gewinnspiel-Dienste sowie Gewinnspielvereine sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

Wer ist nicht teilnahmeberechtigt?

Der Schörhof behält sich das Recht vor, einzelne Personen von der Teilnahme auszuschließen, sofern berechtigte Gründe vorliegen. Dies sind beispielsweise der Verstoß gegen vorliegende Teilnahmebedingungen, Manipulationen und/oder rechtswidrige Beiträge, die Beleidigungen, falsche Tatsachen, Marken-, Wettbewerbs- oder Urheberrechtsverstöße enthalten. Darüber hinaus behält sich der Schörhof vor, ggf. rechtliche Schritte einzuleiten. Nutzer müssen für etwaige Rechtsverstöße einstehen. Mitarbeiter des Schörhofs sowie deren Angehörige sind von der Teilnahme an Facebook-Gewinnspielen ausgeschlossen.

Der Gewinnspielzeitraum

Die Facebook-Gewinnspielaktion startet mit Veröffentlichung des Gewinnspielbeitrages und ist laut den Informationen im Gewinnspiel-Posting zeitlich begrenzt.

Ermittlung des Gewinners bzw. der Gewinnerin

Das Ende des Gewinnspiels wird auf Facebook bekannt gegeben. Nach Beendigung der Aktion wird der Gewinner mittels eines unabhängigen Zufallverfahrens per Los noch am gleichen Tag ermittelt. Dies erfolgt entweder unter Ausschluss der Öffentlichkeit, oder – je nach unseren tagesaktuellen Möglichkeiten – im Rahmen eines (Live-)Videos auf Facebook. In jedem Fall hat jeder Teilnehmer und jede Teilnehmerin, die gemäß der Teilnahmebedingungen korrekt am Gewinnspiel teilgenommen hat, die gleichen Chancen, als Gewinnerin bzw. Gewinner ermittelt zu werden.

Benachrichtigung des Gewinners bzw. der Gewinnerin

Das Ergebnis der Auslosung wird am Tag des Gewinnspielendes im Rahmen eines separaten Postings auf der Schörhof-Facebookseite veröffentlicht, dazu wird der Gewinner mit seinem Facebook-Namen als solcher angeführt.

Zustimmung für Namensveröffentlichung

Mit Teilnahme am Gewinnspiel stimmt der Teilnehmer zu, dass im Falle seines Gewinns sein Name auf unserer Facebook-Seite veröffentlich wird. Er stimmt zu, dass darin sein im Profil bekanntgegebener Name und – zwangsläufig, je nach individueller Einstellung im Facebook-Profils des Gewinners – von ihm auf Facebook öffentlich gemachte Informationen (z.B. Wohnort) sowie das genaue Ausmaß des Gewinns veröffentlicht werden.

So erhält man den Gewinn

Mit Bekanntgabe des Gewinners wird dieser aufgefordert, sich fristgerecht mit dem Schörhof in Verbindung zu setzen und seine Kontaktadresse zum Übermitteln des Gewinns anzugeben. Nach Übermittlung der Daten wird der Gewinn versendet, dies kann per E-Mail oder auf postalischem Weg erfolgen. Der Schörhof haftet nicht für mögliche Verzögerungen durch den Versandanbieter.

Frist: Wann der Gewinnanspruch verfällt

Die Frist, um sich bei uns als Gewinner zu melden, beträgt acht Wochen. Danach verfällt der Anspruch auf den Gewinn.

Hinweise zum Datenschutz

Sämtliche im Rahmen des Gewinnspiels erhobenen Daten werden durch das Hotel Schörhof ausschließlich zur Durchführung des Gewinnspiels eingesetzt und niemals an Dritte weitergegeben. Sie haben zu jeder Zeit das Recht, die Löschung aller dem Schörhof bekanntgegebenen Daten einzufordern und können dies per Kontaktaufnahme unverzüglich veranlassen.

Freistellung von Facebook

Dieses Gewinnspiel wird durch das Wellnesshotel Gasthof Schörhof mit Sitz in 5760 Saalfelden am Steinernen Meer, Marzon 10 im Salzburger Land / Österreich durchgeführt. Facebook steht in keinerlei Verbindung zu diesem Gewinnspiel. Facebook steht daher auch nicht als Ansprechpartner bezüglich dieses Gewinnspiels zur Verfügung. Sämtliche Fragen und Informationen diesbezüglich sind an das Hotel Schörhof zu richten.

Sonstiges

Der Schörhof behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel jederzeit anzupassen, zu modifizieren oder zu beenden. Umstände, die dazu führen können, sind z.B. Störungen des Gewinnspiels durch höhere Gewalt, rechtliche Gründe, technische Gründe (z.B. Software- oder Hardware-Fehler) oder Manipulationen des Gewinnspiels durch Dritte. Der Schörhof haftet nicht für Folgen, die aus der Teilnahme an dem Gewinnspiel entstehen und außerhalb seines Verantwortungsbereichs liegen. Eine Barauszahlung von Sachgewinnen ist nicht möglich. Der Gewinn von Hotelleistungen versteht sich mit eigener An- und Abreise. Gewinnansprüche können nur mit unserer Zustimmung an andere Personen übertragen werden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.